Beitragsordnung der Tennisabteilung des SC Staig e.V.
Eine Mitgliedschaft in der Tennisabteilung schließt automatisch eine Mitgliedschaft im Gesamtverein mit ein. D.h. es ist immer der Beitrag des Gesamtvereins + der Beitrag der Tennisabteilung zu entrichten.
Beiträge
Da für die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung unabdingbar die Mitgliedschaftim Hauptverein des SC Staig e.V. erforderlich ist, werden gleichzeitig die Beiträge für den Hauptverein fällig.
Neumitglieder in der Tennisabteilung können im ersten Jahr der Mitgliedschaftein Schnupperjahr absolvieren.
Die Beiträge im Schnupperjahr betragen die Hälfte des normalen Beitrags derTennisabteilung. Die Beiträge des Hauptvereins werden in voller Höhe fällig.Ab dem 2. Mitgliedsjahr werden die Beiträge in voller Höhe fällig.
| | Jahresbeiträge | |
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Mitglieder | Tennis | Hauptverein | Gesamtbeitrag |
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Jugendliche/Kinder | 30 € | 48 € | 78 € |
Jugendliche/Kinder - Schnupperjahr | 15 € | 48 € | 63 € |
Familien (einschl. aller Kinder)
| 130 € | 192 € | 322 € |
Familien - Schnupperjahr (einschl. aller Kinder) | 65 € | 192 € | 257 € |
Erwachsene | 80 € | 78 € | 158 € |
Erwachsene - Schnupperjahr | 40 € | 78 € | 118 € |
Ehepaare od. eheähnliche Lebensgemeinschaften | 110 € | 156 € | 266 € |
Ehepaare od. eheähnliche Lebensgemeinschaften - Schnupperjahr | 55 € | 156 € | 211 € |
Volljährige Mitglieder in Ausbildung* | 40 € | 61 € | 101 € |
Volljährige Mitglieder in Ausbildung * - Schnupperjahr | 20 € | 61 € | 81 € |
*Für Mitglieder über 18 Jahre in Ausbildung wird gegen Vorlage einer Ausbildungs- bzw. Studienbescheinigung ein ermäßigter Beitrag erhoben. Die Bescheinigung ist jährlich spätestens bis zum 15. Dezember auf der Geschäftsstelle des SC Staig vorzulegen.
Die Beitragsordnung wurde beschlossen in der Abteilungsversammlung am 28.11.2016. Sie ist nach Erhöhung der Beiträge des Hauptvereins gültig ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2019.